Aus gegebenen Anlass - Fragen zum Thema FCI-Prüfungsordnung

Betreff: Fragen zum Thema FCI-Prüfungsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des Vereinsausbildungswartes, Herrn Wilfried Tautz, übersenden wir Ihnen untenstehende Informationen mit der Bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg
Erika Dempf

>>   Nachfolgend die Zeilen vom Vereinsausbildungswart

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Einführung der „neuen“ FCI-Prüfungsordnung gab und gibt es immer wieder seitens des VDH, Ergänzungen und Änderungen der Durchführungsbestimmungen (siehe aktuell beispielsweise die Änderungen der Markierungen bei den Übungen „Apportieren über die 1-Meter-Hürde“
sowie „Schrägwand“).

Aus den Kreisen der Leistungsrichter und Hundeführer werden in diesem Zusammenhang häufig Fragen zu Abläufen, Vorgaben und Inhalten an mich
herangetragen. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, nachfolgend – nach Abstimmung mit dem Obmann des Gebrauchshundeausschusses,
Herrn Klaus-Jürgen Glüh – einige Fragen verbindlich zu klären.

Halsbandpflicht:
Laut Prüfungsordnung ist – mit Ausnahme der Fährtenarbeit sowie der BH/IBGH – ein einreihiges, locker sitzendes, großgliedriges Halsband erforderlich. In
Ländern, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, muss das Halsband mit einem Zugstopp versehen sein, sodass der Hund nicht gewürgt werden kann.

In der Veröffentlichung des VDH zur „neuen“ Prüfungsordnung (Stand Dezember 2024) sind sowohl ein einreihiges Gliederhalsband ohne
Zugstopp als auch ein einreihiges Gliederhalsband mit Zugstopp (mit dem Hinweis „bei Auflage durch das Veterinäramt“) abgebildet.
Auf den Abbildungen ist u.a. ein Halsband mit Karabinerhaken zu sehen.

Frage:
Besteht bei einer Prüfung auch die Möglichkeit, ein einreihiges Gliederhalsband mit Karabinerhaken zu verwenden, sofern seitens der zuständigen Veterinärbehörde keine entsprechende Auflage besteht?

Antwort:

Ja, das ist möglich. In der PO wird kein Halsband mit Zugfunktion vorgeschrieben. Es ist bei einem Kettenhalsband natürlich darauf zu achten, dass es nicht stramm sitzt, und der Karabiner keine tierschutzrelevanten Änderungen aufweist. Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass gesetzliche Bestimmungen immer über den Bestimmungen der Prüfungsordnung stehen. Der VDH-Ausschuss wird dieses in dem nächsten Update der „Informationen zur PO“ klarstellen. 

Bringholz auslegen:
Entsprechend den ursprünglichen Vorgaben der FCI-Prüfungsordnung hatte der Assistent das Bringholz auf den markierten Mittelpunkt des Bereichs zu legen,
sofern das Bringholz zu weit oder zu kurz lag. Beim Apportieren auf ebener Erde sowie über die 1-Meter-Hürde musste der Assistent das Bringholz vor dem
Auslegen zunächst einmal hochhalten. Aktuell wird das Bringholz vom Assistenten jedoch nicht mehr auf dem markierten Mittelpunkt abgelegt, sondern an der Stelle, an der es den markierten Bereich verlassen hat bzw. am nächstgelegenen Punkt der markierten Linie.

Frage:
Muss das Bringholz beim Apportieren auf ebener Erde und über die 1-Meter-Hürde vom Assistenten vor dem Auslegen weiterhin einmal hochgehalten werden?
Ich habe bei mehreren überregionalen Veranstaltungen beobachtet, dass dies unterschiedlich gehandhabt wurde. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass diese Regelung angeblich nicht mehr bestehen soll.

Antwort:

Es gab hier keine Diskussionen in der FCI-Kommission und keine Änderung zur Prüfungsordnung. Laut PO muss das Holz kurz hochgehalten werden.

Teilnahme an BH/VT-Prüfungen:

Dürfen französische Bulldoggen, die nach meiner Info zur Qualzucht zählen, an einer BH-Prüfung teilnehmen und ggf. später Agility oder Hoopers machen?

Antwort:

Laut Tierschutz-Hundeverordnung dürfen Hunde die als Qualzucht gelten, nicht an Ausstellungen und auch nicht an Prüfungsveranstaltungen teilnehmen.
Leider zählt auch die Begleithundeprüfung dazu. Es gibt von Seiten des VDH, Bestrebungen die BH/VT davon auszunehmen. Bis jetzt gibt es aber noch
keine positive Entscheidung dazu.

Teilnahme an BH/VT-Prüfungen:  

Dürfen kopierte Hunde (Ohren oder Rute) -z.B. vom Züchter kopiert, aus dem Tierschutz, aus dem Ausland oder durch einen Unfall – an Prüfungen – speziell an BH-Prüfungen – teilnehmen?

Antwort:

Kupierte Hunde dürfen zurzeit generell nicht an Prüfungen, BH-VT eingeschlossen, teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Tautz

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